Grundlage für die Vergabe von Baumaßnahmen des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltungen ist – neben der Vergabeverordnung, der VOB, VOL und VOF – das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund), wobei die Baumaßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen ausgenommen sind.
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